opta data - Heilmittel Support

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Neuerungen der Rehasportzentrale

Neuerungen in der RehasportzentraleRSZLogo

Allgemeine Änderungen

  • Das Benutzerhandbuch wurde aktualisiert
  • Überarbeitung des Maßnahmendialogs
    • Deutlich komfortableren Eingabekomponente
    • Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen wurden die Eingabefelder neu gruppiert
    • Felder, die nicht bearbeitet werden können, sind nun optisch stärker abgegrenzt
    • Enthalten Eingabefelder grobe Fehler oder fehlen Angaben, werden diese direkt rot angezeigt
    • Relevante Informationen zum jeweiligen Kurs erhalten Sie nun im Kopfbereich des Maßnahmendialogs
    • Im Fußbereich des Maßnahmendialogs können Sie nun den Kurseintritt und den Kursaustritt hinterlegen
  • Teilnehmerverwaltung
    • Im neuen Reiter „Gruppen“ sehen Sie welche Gruppe welchem Kurs zugeordnet ist
      (Die Verwaltung der Gruppen erledigen Sie weiterhin über die jeweilige Maßnahme)
  • Benutzerverwaltung
    • Das Bearbeiten von Maßnahmen kann nun auf einzelne Benutzer beschränkt werden
      Einstellbar ist dies mit einem Häkchen bei „Maßnahmen bearbeiten“ in der Benutzerverwaltung
    • Mit der Rechtevergabe können Sie somit auch festlegen, dass die Rehasportzentrale von bestimmten Nutzern nur im reinen Ansichtsmodus verwendet werden kann
  • Papier-Signatur/ Manueller CheckIn
    • Der Bereich wurde vollständig überarbeitet und bietet nun mehr Übersicht und eine verbesserte Funktionalität

Änderungen am Client

  • Der Quick-Checkin kann nun ebenfalls über die Eingabe eines Pin-Codes verlassen werden.

Änderungen in den Auswertungen

  • Abrechnungswert Statistik
    • Bietet eine Auswertung aller Teilnehmer, die im eingegrenzten Zeitraum eingecheckt haben.
    • Inklusive der Angabe der unterschriebenen Einheiten und Abrechnungswerten
  • Abrechnungsübersicht
    • Nach einem frei wählbaren Zeitraum werden die abgerechneten Teilnahmen und Abrechnungssummen sortiert nach Patienten angezeigt


DSGVO-Passwortrichtlinie

Die EU-Datenschutzgrundverordnung stellt neue Anforderungen an die Passwortrichtlinien. Aus diesem Grund haben wir die Passwortrichtlinien der Rehasportzentrale angepasst. Mit dem ersten Log-In ab dem 25.05.2018 werden alle RSZ-Benutzer, deren Passwort nicht den neuen Richtlinien entspricht, gebeten, Ihr Passwort gemäß den neuen Richtlinien anzupassen.

Das neue Passwort muss wie folgt aufgebaut sein:

  1. Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein.
  2. Das Passwort kann durch folgende Zeichenkombinationen gebildet werden:
  • Buchstaben und Zahlen
  • Buchstaben und Sonderzeichen*
  • Sonderzeichen* und Zahlen
  • Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen*

* folgende Sonderzeichen können genutzt werden: !@#$%^*:./?=+-_[]{}()<>

 

Einführung von Genehmigungsnummern/ Genehmigungskennzeichen und neuen Teilnahmebestätigungen der AOK Bayern ab Januar 2019:

Das Genehmigungskennzeichen (GKZ) wird in einem neuen Feld im Abschnitt "Abrechnung" auf der Teilnahmebestätigung angegeben. Dieses dient der eindeutigen Zuordnung und Zusammenführung Ihrer Abrechnung mit der Genehmigung.

Durch diese Angabe ist es künftig für Leistungserbringer nicht mehr erforderlich, eine Verordnungskopie der Rechnung beizulegen – wie bisher bei allen Zwischenabrechnungen. Als Kunde der Rehasportzentrale müssen Sie hierbei natürlich nicht tätig werden, da wir dieses in unserem Service bereits berücksichtigen.

Anpassung Maßnahmendialog

  • Im Maßnahmendialog werden Sie ab dem 02.01.2019 die Möglichkeit haben, Angaben zum GKZ und dem
    Genehmigungsdatum zu leisten. Wichtig: Wird ein GKZ angegeben, muss auch ein Genehmigungsdatum definiert werden.

Neue Teilnahmebestätigung Rehasport

  • Gemäß den Vorgaben wird für Teilnehmer der AOK Bayern die neue Teilnahmebestätigung im
    System integriert.

Neue Teilnahmebestätigung Funktionstraining

  • Gemäß den Vorgaben wird für Teilnehmer der AOK Bayern die neue Teilnahmebestätigung im
    System integriert.

Bei Abrechnungen von AOK Bayern-Belegen mit Genehmigungsdatum ab dem 01.01.2019 ist das GKZ Pflicht, so dass eine fehlende Angabe dazu führen kann, dass die Verordnung nicht abgerechnet werden kann.

 

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