Mit jedem neuen TheraPlus Update stehen Ihnen weitere praktische Funktionen zur Verfügung, die Ihren Praxisalltag spürbar einfacher machen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die Neuerungen und Änderungen:
Neuerungen in der TheraPlus Version 2.8.2.2 (139)
(Veröffentlichung ab dem 13.04.2023)
Automatische Aktualisierung von Preislisten und Icd-10 Codes
Nach dem Start von TheraPlus wird automatisch in der Software geprüft, ob neue Preislisten sowie neue ICD-10-Codes vorliegen.
Liegen diese vor, aktualisiert TheraPlus diese automatisch im Hintergrund, so dass Ihnen ab dem Update jeweils die tagesaktuellen Daten zur Verfügung stehen. Während der Datensynchronisation sind Module (z. B. Verordnungen, Datensynchronisation), die auf die Preise und ICD-10-Codes zugreifen, kurzzeitig nicht verfügbar. Sobald die Synchronisation abgeschlossen ist, können die Module wie gewohnt genutzt werden.
Alle weiteren Module (z. B. Terminkalender, Patientenverwaltung etc.) sind weiterhin direkt nach dem Starten von TheraPlus uneingeschränkt nutzbar.
Neue Verordnungsart BG-Verordnung 2023
Zum 01.04.2023 sind im Bereich der DGUV neue Rahmenverträge sowie ein neues Verordnungsmuster für die Berufsgruppen der Physiotherapie und Ergotherapie in Kraft getreten. Die neuen Verordnungsmuster können ab dem 01.04.2023 vom Arzt verwendet werden und sind nun auch in TheraPlus abbildbar. Folgende Punkte sind in der neuen Verordnungsmaske zu berücksichtigen:
- Behandlungsbeginn
Die Behandlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen zu beginnen. Bei Bedarf kann ein dringlicher Behandlungsbedarf vom Arzt verordnet werden. In diesem Fall ist die Behandlung innerhalb von 7 Kalendertagen zu beginnen. Sofern ein dringlicher Behandlungsbedarf verordnet wurde, kann dies in der Checkbox angewählt werden. - Prüfung auf Behandlungsunterbrechung (Plausibilitätsprüfung)
Die Behandlung darf nicht länger als 14 Kalendertage unterbrochen werden. - Langzeitverordnungen
Auf dem Verordnungsmuster besteht die Möglichkeit, durch eine Checkbox die Verordnung als Langzeitverordnung zu definieren. Bei Langzeitverordnungen darf die Behandlung bis zu 4 Wochen unterbrochen werden. In TheraPlus ist die Langzeitverordnung ebenfalls in Form einer Checkbox anzuwählen. Bei Auswahl der Checkbox wird die Prüfung auf die Behandlungsunterbrechung entsprechend angepasst.
Therapiebericht
Mithilfe u.a. folgender Funktionen sollen Verordnungen, für die noch ein Therapiebericht in TheraPlus erstellt werden muss, einfacher identifiziert werden:
"Offene Therapieberichte” im Statistik-Modul
Die Statistik zeigt alle Verordnungen auf, bei denen in der Anlage der Therapiebericht (Checkbox) angewählt, jedoch kein Therapiebericht erstellt wurde. Anhand der Filterfunktion kann die Übersicht nach bestimmten Kriterien eingegrenzt werden (z. B. Mitarbeiter, Patient etc.)
Informieren Sie sich jetzt bereits über das Nachfolgeprodukt thevea und seien Sie eine/r der ersten, die/der für die Zukunft gewappnet ist.
Wir informieren Sie gerne über die Umstiegsmöglichkeiten.